Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die Auftraggeberinnen und Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) an KRT Gutachten, Inhaber Besart Kurti, Böblingerstraße 28/3, 89077 Ulm (nachfolgend „KRT Gutachten“) erteilen, insbesondere für Schadengutachten, Kostenvoranschläge, Fahrzeugbewertungen und Beweissicherungen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn KRT Gutachten ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen
- KRT Gutachten erstellt Gutachten und sonstige Sachverständigenleistungen unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Fahrzeugzustands. Der Vertrag ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
- Die Besichtigung findet am Standort des Fahrzeugs statt, den der Auftraggeber angibt, z. B. am Wohnort, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt oder bei einem Abschleppdienst.
- Geschuldet ist die fachgerechte Feststellung und Dokumentation, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Insbesondere übernimmt KRT Gutachten keine Gewähr dafür, dass eine Versicherung, ein Gericht oder ein Unfallgegner das Gutachten in vollem Umfang anerkennt oder den Schaden in bestimmter Höhe reguliert.
- KRT Gutachten erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise zur Schadenregulierung sind allgemeine Informationen und ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
§ 3 Terminanfrage und Vertragsschluss
- Eine Terminanfrage über die Website, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail ist noch kein Auftrag. Der angefragte Termin ist erst verbindlich, wenn KRT Gutachten ihn bestätigt.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag – in der Regel bei der Besichtigung – in Textform erteilt und KRT Gutachten ihn annimmt. Die Annahme kann auch durch Beginn der Begutachtung erfolgen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am angegebenen Ort zugänglich ist und besichtigt werden darf.
- Der Auftraggeber macht alle für das Gutachten erheblichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß, insbesondere zum Unfallhergang, zu Vorschäden, reparierten Schäden und zur Laufleistung, und stellt die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft, Rechnungen).
- Kann die Besichtigung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden, kann KRT Gutachten die dadurch entstandenen Fahrtkosten verlangen. Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab.
§ 5 Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarregelung. Bei Schadengutachten bemisst sich das Grundhonorar in der Regel nach der Höhe des festgestellten Schadens. Hinzu kommen Nebenkosten, etwa für Fahrt, Fotos, Schreib- und Kopierkosten sowie Porto und Telekommunikation.
- Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 632 Abs. 2 BGB).
- Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Bei Bagatellschäden, Kaskoschäden oder wenn der Auftraggeber den Unfall ganz oder teilweise selbst verursacht hat, trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten unter Umständen nicht oder nicht vollständig. KRT Gutachten weist vor der Beauftragung auf diese Möglichkeit hin und bietet in geeigneten Fällen einen günstigeren Kostenvoranschlag an.
§ 6 Abtretung und Abrechnung mit der Versicherung
- Hat der Auftraggeber den Unfall nicht verursacht, kann er seinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung an KRT Gutachten abtreten. Die Abtretung erfolgt erfüllungshalber und sicherungshalber in einer gesonderten Erklärung. KRT Gutachten rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.
- Die Abtretung lässt die Zahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber KRT Gutachten unberührt. KRT Gutachten wird jedoch zunächst versuchen, die Vergütung bei der Versicherung durchzusetzen.
- Zahlt die Versicherung die Vergütung nicht oder nicht vollständig innerhalb angemessener Frist, kann KRT Gutachten den offenen Betrag vom Auftraggeber verlangen. Das gilt insbesondere, wenn die Haftung ganz oder teilweise bestritten wird oder den Auftraggeber eine Mithaftung trifft. KRT Gutachten informiert den Auftraggeber vorher und tritt den Anspruch nach Zahlung durch den Auftraggeber an diesen zurück.
§ 7 Fälligkeit und Zahlung
- Die Vergütung ist mit Übergabe des Gutachtens und Zugang der Rechnung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist sie innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung fertiggestellt. Diese Angabe ist eine unverbindliche Zielgröße, sofern kein fester Termin ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Nutzung des Gutachtens
- Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf es für den vereinbarten Zweck nutzen und an die an der Schadenregulierung Beteiligten weitergeben, insbesondere an Versicherungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Werkstätten und Gerichte.
- Eine Veröffentlichung oder eine Nutzung zu anderen Zwecken, etwa zu Werbezwecken oder beim Verkauf des Fahrzeugs über den Anlass hinaus, bedarf der Zustimmung von KRT Gutachten.
§ 9 Mängel
- Enthält das Gutachten Fehler, hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Offensichtliche Unrichtigkeiten, etwa Schreib- oder Rechenfehler, korrigiert KRT Gutachten jederzeit kostenfrei.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.
§ 10 Haftung
- KRT Gutachten haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KRT Gutachten nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht oder Vorschäden verschwiegen hat, haftet KRT Gutachten nicht.
- Diese Haftungsregeln gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KRT Gutachten.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
KRT GutachtenInhaber: Besart Kurti
Böblingerstraße 28/3
89077 Ulm
Telefon: +49 151 20260462
E-Mail: info@krt-gutachten.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Damit wir Ihr Fahrzeug direkt beim Termin begutachten und das Gutachten zeitnah erstellen können, bitten wir Sie bei der Auftragserteilung ausdrücklich um Ihre Zustimmung, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie dem vorher ausdrücklich zugestimmt sowie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An KRT Gutachten, Inhaber Besart Kurti, Böblingerstraße 28/3, 89077 Ulm, E-Mail: info@krt-gutachten.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewähren.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Ulm.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Inhaber: Besart Kurti
Böblingerstraße 28/3
89077 Ulm
Telefon: +49 151 20260462
E-Mail: info@krt-gutachten.de
