FAQ
Häufige Fragen vor dem Termin.
Die wichtigsten Antworten rund um Kosten, Termine und Ablauf. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenfrei.
Wer bezahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Wo möglich, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei Teilschuld klären wir die Situation vorab mit Ihnen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir vereinbaren Termine möglichst kurzfristig – auch abends und am Wochenende. Buchen Sie Ihren Wunschtermin online; wir bestätigen den genauen Zeitpunkt persönlich.
Kommen Sie zu meinem Standort?
Ja, im Umkreis von 150 km um unsere Standorte Ulm und Hamm kommen wir zu Ihnen – nach Hause, zum Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.
Welche Fahrzeuge begutachten Sie?
PKW, Transporter, LKW, Motorräder, E-Bikes, Oldtimer und Sonderfahrzeuge.
Welche Unterlagen benötige ich?
Hilfreich sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, ein polizeiliches Aktenzeichen (falls vorhanden) und Ihre Fotos vom Unfallort. Fehlt etwas, ist das kein Problem – wir besprechen es beim Termin.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Was passiert nach der Begutachtung?
Sie erhalten das Gutachten, und wir leiten es auf Wunsch an die zuständige Versicherung bzw. Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt weiter. Bei Rückfragen zum Ergebnis sind wir weiterhin für Sie da.
